Das neue Wechselkennzeichen 2012 – bringt das was fürs Motorrad?
Wechselkennzeichen auch für Motorräder – die Politik hat entschieden und die Zubehörhändler freuen sich. Ein Überblick über die Gesetzeslage und die Folgen für den Geldbeutel.
Das neue Wechselkennzeichen soll nach einem Beschluß des Bundesrates Mitte 2012 kommen und für zwei Fahrzeuge gelten – im Gegensatz etwa zu Österrreich, wo drei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen betrieben werden können.
Voraussetzung für ein Wechselkennzeichen ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Kfz-Klasse (z.B. (M1, L oder O1) fallen und die Halter Nummernschilder gleicher Abmessungen verwenden können. Diese können also nicht für Auto und Motorrad wechselweise verwendet werden. Wer ein Auto und ein Motorrad angemeldet hat, braucht in der Praxis also zwei Sets.
Die Wechselkennzeichen bestehen aus zwei Teilen: dem jeweils kleinen und fest angebrachten fahrzeugbezogenen Teil mit gültiger TÜV-Plakette, sowie dem großen Blech mit dem Ort und der Zulassungsplakette, das wechselweise an beiden Fahrzeugen angebracht wird. In der Praxis werden also drei Bleche gefertigt und ausgeliefert.
Saison- und Kurzzeitzeichen gelten nicht als Wechselkennzeichen.
Zu den Kosten: Ursprünglich war geplant, dass von allen über ein Wechselkennzeichen versicherten Fahrzeugen nur für das teuerste Steuern fällig würden. Vergünstigungen bei der Steuer hat Finanzminister Schäuble jedoch ablehnend bescheinigt – auch mit Wechselkennzeichen betriebene Motorräder müssen also nach wie vor einzeln versteuert werden.
Dass die Versicherer Wechselkennzeichen-Tarife anbieten werden, die Einsparungen bedeuten würden, ist wahrscheinlich. Verkehrsstaatssekretär Andreas Scheuer sagte gegen über einer Presseagentur, er erwarte von den Versicherern “sehr gute Pakete.”
Angeblich hat die ADAC Autoversicherung ein spezielles Konzept für die Wechselkennzeichen-Versicherung entworfen. Der Tarif soll zeitgleich mit der Einführung des Wechselkennzeichens Mitte des Jahres auf den Markt kommen.
Ob und wann sich das rechnet, ist allerdings fraglich: Die Neuzulassung schlägt laut GTÜ nach derzeitigem Stand je Fahrzeug mit rund 105 Euro zu Buche – 40 Euro Sachkosten und ca. 65 Euro Verwaltungsgebühren.
Hinzu kommen die speziellen Halterungen am Motorrad – die sich Zubehörlieferanten mit Sicherheit bezahlen lassen. Ob das alles noch schön aussieht – das ist eine ganz andere Geschichte.
Quelle: Bundesrat Drucksache 709/11

















Ja nee is klar! 105 Eus Anmeldung… aber immerhin 65 EUS Verwaltungsgebühren schon drin. Jetzt sind alle froh über die 180er Kennzeichen, allerdings mit dem Zusatzgedöns dran sind wir auch wieder bei 240. Bei einer Ersparnis von vielleicht 30 Eus im Jahr für nen Mopped unter 100 PS und ner SF irgendwas um die 30 % macht das sicher Sinn, gelle? Leudde, Leudde *koppschüttel*
Ein mit Absicht totgeborenes Kind. Niemand wir so einen Sch… in Anspruch nehmen. Danke Wolfgang ! Haben die Österreicher und Schweizer wrklich so große Steuerausfälle ? Wohl kaum.
Es könnte alles so einfach sein!
Aber wir leben in Deutschland, wir können nur umständlich!
Und geschenkt wird einem natürlich nichts!
Wenn ich Steuern für beide Bikes zahlen muß ,dann kann der Schäuble sich seine Wechselkennzeichen in den Arsch schieben.Werde meine Bikes dann eben weiterhin ganz normal anmelden.
Deutschland endwickelt sich eben so langsam wieder zur Bannanen Republick zurück.